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er ist unkündbar

См. также в других словарях:

  • unkündbar — ụn·künd·bar, un·kụ̈nd·bar Adj; nicht kündbar <ein Vertrag>: Er ist schon so lange bei dieser Firma, dass er praktisch unkündbar ist || hierzu Ụn·künd·bar·keit, Unkụ̈nd·bar·keit die; nur Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • unkündbar — ụn|künd|bar 〈a. [ ′ ] Adj.〉 nicht kündbar (Vertrag, Stellung, Darlehen) * * * ụn|künd|bar [auch: …kʏnt… ] <Adj.>: a) nicht ↑ kündbar (a): ein er Vertrag; b) nicht …   Universal-Lexikon

  • Leasing — Anlagenmiete. I. Begriff:Besondere Vertragsform der Vermietung und Verpachtung von Investitions und Konsumgütern. Das L. Objekt wird entweder von einer speziellen L. Gesellschaft vom Hersteller gekauft und dann dem L. Nehmer übergeben (indirektes …   Lexikon der Economics

  • Handelsverträge — (Handels , Kommerztraktate) sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Staaten zur Regelung ihrer gegenseitigen wirtschaftlichen, insbes. ihrer Handelsbeziehungen. Solche spielten schon frühzeitig eine Rolle in der Politik, so in den von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beamte — (officers; employés; impiegati). Inhalt: I. Begriffsbestimmung. Art des Dienstverhältnisses. II Einteilung der B. III. Voraussetzungen für die Erlangung der Anstellung. Anstellungsakt. IV. Pflichten und Rechte aus dem Dienstverhältnis. V.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Miete [2] — Miete (Mietkontrakt, Miet und Pachtvertrag), der Vertrag, der den Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten (beweglichen oder unbeweglichen) Sache gegen den vereinbarten Mietzins während der Mietzeit zu überlassen. Der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anleihen — (loans; emprunts; prestiti). Inhalt: I. Allgemeines; II. Die Sicherheit der A.; III. Die Begebung der A. Verzinsung, Kurs, Konsolidation, Zinsreduktion, Konvertierung. IV. Die Tilgung der A.; V. Einige statistische Ziffern über A. A. sind die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Britisch-Südafrika — Britisch Südafrika. (Vgl. Karte, Tafel IV). Der Südafrikanische Staatenbund. Das Eisenbahnnetz in B. hat sich ungemein rasch entwickelt. Die erste Eisenbahn entstand in Natal im Jahre 1860 von Durban nach Point, die nächste von Kapstadt nach… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Schweizerische Eisenbahnen — (mit Karte). Inhalt: I. Geschichte und Eisenbahnpolitik. 1. Die Anfänge des Eisenbahnwesens bis zum Ges. vom 28. Juli 1852. 2. Die Entwicklung der Eisenbahnen unter der Herrschaft des Ges. von 1852. Das erste Auftauchen des Rückkaufsgedankens.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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